BGH, Urteil v. 28. 2. 2018 – VIII ZR 157/17 (LG Schweinfurt)
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 19,
S. 946-950
(5)
Publiziert 08.10.2018
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- 10.1628/jz-2018-0285
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Der Vermieter kann der Entscheidung des BGH zufolge vom Mieter ohne Fristsetzung Schadensersatz verlangen, wenn dieser die Mietsache mit Beschädigungen zurückgegeben hat, die durch Verletzung seiner Obhutspflicht verursacht wurden. Martin Schermaier (JZ 2018, 950) stimmt nur im Ergebnis zu, hält die dogmatischen Erwägungen des Senats zur Rückgabepflicht des Vermieters sowie zur Unterscheidung von Leistungs- und Nebenpflichten für fragwürdig bzw. verfehlt und entwickelt alternative Lösungsvorschläge.