BGH, Urteil v. 28. 7. 2020 – XI ZR 288/19 (OLG Stuttgart).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 21,
S. 1067-1070
(4)
Publiziert 03.11.2020
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- 10.1628/jz-2020-0351
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Die fehlerhafte Vertragsbestimmung zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens hindert nach der Entscheidung des BGH nicht das Anlaufen der Widerrufsfrist. Robert Freitag (JZ 2020, 1070) stimmt in dogmatischer Hinsicht sowie im Ergebnis zu, kritisiert aber die lückenhafte Berücksichtigung der Gesetzgebungsgeschichte und die allzu leichthändige Annahme des Senats, dass eine Vorlage an den EuGH nicht notwendig sei.