Rechtswissenschaft
BGH, Urteil v. 29. 11. 2021 – VI ZR 258/18 (OLG Köln).
Jahrgang 77 (2022) / Heft 5,
S. 247-249 (3)
Publiziert 24.02.2022
Der VI. Zivilsenat des BGH führt trotz aller Kritik seine restriktive Rechtsprechung fort, wonach der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen erlöschen soll, wenn der Verletzte vor Rechtskraft des Urteils stirbt. Haimo Schack (JZ 2022, 259) rügt diesen unwürdigen »Wettlauf mit dem Tod« als eine verbotene Altersdiskriminierung und einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.