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Cover von: BGH, Urteil v. 5. 11. 2020 – I ZR 193/19 (LG Hamm).

BGH, Urteil v. 5. 11. 2020 – I ZR 193/19 (LG Hamm).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) / Heft 15, S. 784-787 (4)
Publiziert 10.08.2021
DOI 10.1628/jz-2021-0279
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  • 10.1628/jz-2021-0279
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Beschreibung
Der I. Zivilsenat des BGH will die Grundsätze des Bereicherungsausgleichs in Anweisungsfällen nur anwenden, wenn zwei Leistungsbeziehungen vorliegen und die beiden geschuldeten Leistungen aufgrund einer Anweisung durch ein und dieselbe Zuwendung des Angewiesenen an den Zuwendungsempfänger erfüllt werden sollen. Jan Wilhelm (JZ 2021, 787) hält das Urteil für falsch und sieht in ihm einen Beleg für Unsicherheiten der von der Rechtsprechung entwickelten Dogmatik für den Bereicherungsausgleich in Dreiecks-Konstellationen.