BGH, Urteil v. 5. 5. 2021 – VII ZR 78/20 (LG München I).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 76 (2021) /
Heft 20,
S. 1011-1013
(3)
Publiziert 07.10.2021
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- 10.1628/jz-2021-0357
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist rund 15 Jahre in Kraft. Während sich die Arbeitsgerichte häufiger mit dem Gesetz zu befassen hatten, stand das allgemeinzivilrechtliche Diskriminierungsverbot weniger im Fokus. Umso bemerkenswerter ist es, dass sich der BGH jetzt mit einer Grundsatzfrage zu dessen Anwendungsbereich befasst hat. Der VII. Zivilsenat qualifiziert eine als »Open-Air-Event« an die Zielgruppe von 18 – 28-jährigen gerichtete Musikveranstaltung nicht als ein sogenanntes Massengeschäft oder ein diesem gleichgestelltes Geschäft, so dass ein abgewiesener älterer Interessent keine Ansprüche nach dem AGG geltend machen kann. Christian Armbrüster (JZ 2021, 1113) stimmt dem Urteil nur im Ergebnis, nicht aber in der Begründung zu und geht auf die Folgen für die Beurteilung anderer Fälle ein.