BGH, Urteil v. 7. 12. 2021 – VI ZR 277/19 (OLG Hamm).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 8,
S. 417-418
(2)
Publiziert 08.04.2022
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- 10.1628/jz-2022-0140
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Der VI. Zivilsenat des BGH hält – wenig überraschend – an seiner Rechtsprechung zur Konkretisierung der sogenannten hypothetischen Einwilligung im Arztrecht fest, die er über längere Zeit entwickelt hat. Andreas Spickhoff (JZ 2022, 418) geht auf die hinter der Figur stehende Zurechnungsproblematik ein und erörtert das Spannungsverhältnis zwischen der vom BGH beabsichtigten Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und den dogmatischen Grundlagen von Kausalität und Zurechnung.