BGH, Urteil v. 9. 10. 2018 – II ZR 78/17 (KG).
Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht. Gesellschaftsrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 13,
S. 672-677
(6)
Publiziert 02.07.2019
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- 10.1628/jz-2019-0247
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In seinem Urteil hat der II. Zivilsenat des BGH mehrere umstrittene aktienrechtliche Fragen entschieden. Walter Bayer (JZ 2019, 677) stimmt der Annahme eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot durch Zulassung verspätet zur Hauptversammlung angemeldeter Aktionäre zu. Nicht überzeugend sei dagegen die Auffassung des Senats, nach der Wahlvorschläge des Aufsichtsrats, die von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abweichen, ohne dies offenzulegen, weder zur Nichtigkeit noch zur Anfechtbarkeit der Wahlbeschlüsse führen.