Rechtswissenschaft
BGH, Urteil v. 9. 2. 2018 – V ZR 311/16 (OLG Naumburg).
Jahrgang 73 (2018) / Heft 13, S. 680-682 (3)
Entsprechend der beständigen Tendenz der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog hat der BGH diesen auf eine weitere Fallkonstellation ausgedehnt. Andreas Ringshandl (JZ 2018, 682) kritisiert die Entwicklung hin zu einer reinen Gefährdungshaftung und zeigt die dogmatischen Möglichkeiten einer sinnvollen Begrenzung auf.