Rechtswissenschaft

BGH, Urteil v. 9. 7. 2020 – IX ZR 289/19 (KG Berlin).

Rubrik: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 76 () / Heft 4, S. 204-205 (2)
Publiziert 12.02.2021

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Mit der dem Urteil zugrunde liegenden Klage verlangten die Töchter einer Mandantin der beklagten Rechtsanwältin Schadensersatz, da diese nicht auf die drohende Verjährung von möglichen Ansprüchen der Klägerinnen hingewiesen habe. Reinhard Singer (JZ 2021, 205) stimmt dem BGH zu, der die Einbeziehung der Töchter in den Schutzbereich des Anwaltsvertrags zwischen der Mutter und der Beklagten ablehnt und vergleicht die Konstellation mit anderen Fallgruppen der Haftung von Rechtsanwälten für Schäden Dritter.
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