Cover von: Bindung an Unionsgrundrechte bei überschießender Richtlinienumsetzung
Clemens Latzel, Lorenz Reichert

Bindung an Unionsgrundrechte bei überschießender Richtlinienumsetzung

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 78 (2023) / Heft 14, S. 648-655 (8)
Publiziert 14.07.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0214
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Beschreibung
Müssen EU-Mitgliedstaaten Unionsgrundrechte beachten, wenn sie EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und dabei über das geforderte Umsetzungsprogramm hinausgehen? Oder handeln sie insoweit außerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts und sind im Rahmen ihres nationalen (Verfassungs-)Rechts frei? Die sachlich beschränkte Verbindlichkeit der Richtlinienziele einerseits und der Unionskompetenzen andererseits lassen eine pauschale Antwort nicht zu: Teils müssen die Mitgliedstaaten Unionsgrundrechte bei überschießender Richtlinienumsetzung beachten, teils nicht und teils nur das durch eine Richtlinie konkretisierte Grundrecht.