Patrick Ostendorf
Blockaden als Eigentumsverletzung und Sachbeschädigung?
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 6,
S. 253-255
(3)
Publiziert 17.03.2023
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In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten verunfallte Pkw Straßenbahnschienen blockiert. Der BGH sieht in der Nutzungsbeeinträchtigung der Schienen eine Eigentumsverletzung und auch eine Sachbeschädigung im Sinne des § 7 StVG. Bei (nahezu) vollständiger Aufhebung der Nutzungsmöglichkeit komme es auf eine zeitliche Erheblichkeit nicht an. Patrick Ostendorf widerspricht der Entscheidung im ersten Punkt und hält generell die Intensität der Nutzungsbeeinträchtigung als Kriterium für die Eigentumsverletzung für dogmatisch zweifelhaft.