Claudio Franzius
Brauchen wir ein Allgemeines Verwaltungsrecht?
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- 10.1628/jz-2019-0062
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Es mehren sich die Stimmen, die sich gegenüber dem Allgemeinen Verwaltungsrecht kritisch äußern. Die Kritik ist ernstzunehmen, zwingt uns aber nicht zur Preisgabe des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Erforderlich ist vielmehr ein anderes Verständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts, das an moderne Diskurse anzuschließen und einer neuen Konzeptualisierung zu öffnen ist, welche die Gestaltungsperspektive im europäischen Rechtsraum explizit zu machen hat. Es geht darum, die unter dem Schlagwort der »Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft« geführte Debatte in die Lehrbuchliteratur zu übersetzen.