Oliver Lepsius
Brauchen wir einen Schutz des abstrakten Vertrauens in die Geltung von Gesetzen? Replik auf Lothar Michael JZ 2015, 425 ff.
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Mit dem Beschluss des BVerfG vom 17. 12. 2013 (JZ 2014, 510) sind weder Lothar Michael noch ich zufrieden, das allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Michael hält den Beschluss zwar für unzureichend begründet, in der Sache jedoch für richtig; ich halte ihn nicht nur für unzureichend begründet, sondern überdies in der Sache für falsch. Lothar Michael gibt dem Ergebnis des Ersten Senats eine andere Begründung: den Schutz des abstrakten Vertrauens in die Geltung von Gesetzen. Dafür aber besteht weder ein praktischer Bedarf noch stünde ein solcher Schutz mit dem Grundgesetz im Einklang.
Sicherheitsrecht des Bundes. Herausgegeben von Wolf-Rüdiger Schenke, Kurt Graulich und Josef Ruthig
Sicherheitsrecht des Bundes. Herausgegeben von Wolf-Rüdiger Schenke, Kurt Graulich und Josef Ruthig