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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 63 (2008) / Heft 20, S. 999-1001 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268808786116124
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268808786116124
Beschreibung
Der BGH gesteht dem geschädigten Teilnehmer einer motorsportlichen Veranstaltung Schadensersatzansprüche zu und stellt dabei wesentlich auf den bestehenden Versicherungsschutz ab. Peter W. Heermann (JZ 2008, 1001) stellt die Entwicklung der Rechtsprechung zur Haftung im Bereich des Sports dar und untersucht die Konsequenzen des Urteils auch für das Versicherungsrecht.