Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268808786116124
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Der BGH gesteht dem geschädigten Teilnehmer einer motorsportlichen Veranstaltung Schadensersatzansprüche zu und stellt dabei wesentlich auf den bestehenden Versicherungsschutz ab. Peter W. Heermann (JZ 2008, 1001) stellt die Entwicklung der Rechtsprechung zur Haftung im Bereich des Sports dar und untersucht die Konsequenzen des Urteils auch für das Versicherungsrecht.