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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 11, S. 588-589 (2)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811796011981
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811796011981
Beschreibung
In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Vermieter eine mehr als 20 % zu hohe Angabe über die Wohnfläche gemacht, diese jedoch im Vertrag als »nicht zur Festlegung des Mietgegenstands« dienend bezeichnet. Matthias Weller (JZ 2011, 589) hält die Entscheidung, die keine Grundlage für Ansprüche des Mieters sieht, für verfehlt.
Guido Alpa/Mads Andenas: Grundlagen des Europäischen Privatrechts