Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 66 (2011) / Heft 14, S. 744-749 (6)
Der BGH hat die Deutsche Bank in einem viel beachteten Urteil wegen Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem sogenannten Zinsswap-Vertrag zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Matthias Lehmann (JZ 2011, 749) stimmt im Ergebnis zu, kritisiert aber dogmatische Unsauberkeiten sowie einzelne überspannte Formulierungen bei der Konkretisierung der Beratungspflicht.