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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 66 (2011) / Heft 21, S. 1068-1069 (2)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811798143677
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811798143677
Beschreibung
Der BGH hatte sich mit der Frage der Erforderlichkeit einer sogenannten Kontrollbetreuung nach § 1896 Abs. 3 BGB auseinanderzusetzen. Tobias Fröschle (JZ 2011, 1069) vermisst in der Begründung eine eingehendere Auseinandersetzung mit den Innenverhältnissen, die den bestehenden Vollmachten zugrunde lagen, so dass die Richtigkeit der Entscheidung im Ergebnis nur vermutet werden kann.