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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 1, S. 46-49 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812798860210
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812798860210
Beschreibung
Erstmals nach der zum 1. 1. 2008 in Kraft getretenen VVG-Reform hat der BGH zur Frage der quotalen Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers Stellung genommen. Christian Armbrüster (JZ 2012, 49) beurteilt die Möglichkeit einer »Kürzung auf Null'' kritisch, stimmt dagegen den Ausführungen des Senats zur zeitlichen Vorverlagerung des Fahrlässigkeitsvorwurfs im Fall der Trunkenheitsfahrt zu.