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Cover von: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 3, S. 153-156 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812799249227
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812799249227
Beschreibung
Der BGH sieht in der Neuregelung der häuslichen Pflege 1995 im SGB XI keine für den Übergang von Ansprüchen gemäß §§ 1542 RVO, 116 Abs. 1 SGB X relevante Systemänderung. Maximilian Fuchs (JZ 2012, 134, in diesem Heft) tritt dieser Auffassung entgegen und plädiert darüber hinaus grundsätzlich für eine Angleichung des § 116 Abs. 1 SGB X an § 86 VVG, der den Forderungsübergang an die tatsächliche Erbringung der Leistung durch den Versicherer knüpft.