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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 11, S. 571-578 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812800785463
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812800785463
Beschreibung
Das Grundsatzurteil des elften (bankrechtlichen) Senats zur Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation führt die einschlägige Rechtsprechung des zweiten (gesellschaftsrechtlichen) Zivilsenats fort. Dabei setzt es einen wichtigen Markstein, indem es falsche Pressemeldungen für haftungsträchtig erklärt und für den Ersatz des sog. Kursdifferenzschadens auf den Nachweis der Erwerbskausalität verzichtet. Anlegerklagen dürfte damit in größerem Umfang als bisher Erfolg beschieden sein. Gregor Bachmann (JZ 2012, 578) hält die Entscheidung im Ergebnis für beifallswürdig.