Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268812803987781
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In der nachstehenden Entscheidung hat sich der V. Zivilsenat des BGH um eine Präzisierung seiner Rechtsprechung zur sogenannten »Wiederaufladung« einer Vormerkung bemüht. Maximilian Zimmer (JZ 2012, 1134) hält den Versuch für gescheitert und sieht nach wie vor dogmatische und vor allem praktische Schwierigkeiten.