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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 4, S. 196-202 (7)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13581549563569
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13581549563569
Beschreibung
Die ausführlich begründete Entscheidung des BGH betrifft die Kontrolle von klauselförmig vereinbarten Bankentgelten. Der Senat sieht in der Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto die Erfüllung einer gesetzlich auferlegten Pflicht der Bank und hält die Entgeltklausel für unwirksam. Timo Fest (JZ 2013, 202) stimmt im Ergebnis zu, hält die Begründung jedoch nicht für dogmatisch zwingend.