Bürgerliches Recht
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Die ausführlich begründete Entscheidung des BGH betrifft die Kontrolle von klauselförmig vereinbarten Bankentgelten. Der Senat sieht in der Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto die Erfüllung einer gesetzlich auferlegten Pflicht der Bank und hält die Entgeltklausel für unwirksam. Timo Fest (JZ 2013, 202) stimmt im Ergebnis zu, hält die Begründung jedoch nicht für dogmatisch zwingend.