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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 3, S. 153-155 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13581593763991
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13581593763991
Beschreibung
Der BGH lehnt einen Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Herausgabe des Mietzinses ab, wenn der Eigentümer die Wohnung eigenmächtig vermietet, während der Wohnungsberechtigte aufgrund seines Zustands in einem Pflegeheim lebt. Jan Wilhelm (JZ 2013, 155) widerspricht der Entscheidung und legt die Aufteilung des Rechts an der Wohnung zwischen Eigentümer und Wohnungsberechtigtem differenziert dar.