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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 6, S. 305-308 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13617911469967
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13617911469967
Beschreibung
Der vom BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesene Fall wirft international-privatrechtliche Fragen des Schuld-, Sachenund Stellvertretungsrechts auf. Thomas Rauscher (JZ 2013, 308) sieht im IPR begrüßenswerte Klärungen durch den BGH, weist jedoch darauf hin, dass der Fall, der bereits eine lange Prozessgeschichte hinter sich hat, aus atomrechtlichen Gründen ein weiteres Mal den EuGH beschäftigen könnte.