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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 7, S. 356-359 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13632601226143
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13632601226143
Beschreibung
Der BGH bejaht für Vermögenswerte, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen wurden, in bestimmten Konstellationen die Möglichkeit von Herausgabeansprüchen, die man aufgrund der Ausschlussfristen-Regelungen spezieller Restitutionsgesetze jahrzehntelang für ausgeschlossen gehalten hat. Wolfgang Ernst (JZ 2013, 359) hält die Begründung der Entscheidung für nicht überzeugend und sieht praktische Auswirkungen nur - aber immerhin - dann, wenn seitens des aus § 985 BGB in Anspruch Genommenen die Einrede der Verjährung nicht erhoben werden kann oder soll.
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