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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 11, S. 567-570 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13675675553511
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Der BGH hatte sich mit der Kündigung eines Girovertrags zu befassen, die ohne Begründung und ohne Interessenabwägung seitens der Bank erfolgte, wobei nach den Umständen die politische oder weltanschauliche Ausrichtung der Kundin als möglicher Grund der Kündigung erschien. Dirk Looschelders (JZ 2013, 570) begrüßt die deutliche Ablehnung einer allgemeinen Gleichbehandlungspflicht im Privatrecht durch den Senat.
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