Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 68 (2013) / Heft 14, S. 740-743 (4)
Preußische Gärten und Parkanlagen II: Der BGH beharrt darauf, dass dem Eigentümer, der das Betreten seines Grundstücks untersagen kann, auch alle wirtschaftlichen Vorteile gebühren, die ein Fotograf aus dem Betreten zieht. Haimo Schack (JZ 2013, 743) wirft dem V. Zivilsenat vor, damit den Zuweisungsgehalt des Sacheigentums grundlegend verkannt zu haben.