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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 15, S. 789-792 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13729248172176
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13729248172176
Beschreibung
Dem BGH zufolge sind die automatisierten Ergänzungsvorschläge im Eingabefeld der Suchmaschine »google« dem Betreiber zuzurechnende Informationen. Haben diese Ergänzungsvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzenden Inhalt, so hat der Betreiber, wenn er Kenntnis davon erlangt, Prüf- und gegebenenfalls Unterlassungspflichten. Karl-Heinz Ladeur (JZ 2013, 792) sieht darin eine im Ergebnis zu begrüßende Weiterentwicklung der Verkehrspflichten von Informationsmittlern im Internet.