Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 69 (2014) / Heft 3, S. 149-152 (4)
Der BGH erklärt in seiner Entscheidung AGB-Klauseln für unwirksam, nach denen Banken und Sparkassen – nach kundenfeindlichster Auslegung – stets die Vorlage eines Erbscheins verlangen können, auch wenn der Nachweis der Berechtigung durch den Erben auf anderem Weg problemlos erbracht werden kann. Timo Fest (JZ 2014, 152) stimmt dem XI. Zivilsenat zu und erörtert die Folgen der Entscheidung.