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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 7, S. 355-358 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13929738762985
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13929738762985
Beschreibung
Der BGH hat eine Vertragsklausel zur Bezahlung von Gaslieferungen für unwirksam erklärt, da diese die Möglichkeit der (Bar-) Überweisung nur bei Jahreszahlung eröffnet hat. Peter Rott (JZ 2014, 358) stimmt zu und erwägt die Verallgemeinerungsfähigkeit der Begründung im Sinne eines Leitbilds des einkommensschwachen Verbrauchers.