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Cover von: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 6, S. 303-305 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13942125787541
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13942125787541
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Beschreibung
Der VI. Zivilsenat hält die Strafvorschrift des § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung) für ein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB und hat damit eine alte dogmatische Streitfrage entschieden. Florian Loyal (JZ 2014, 306) hält diese Entscheidung für falsch. Das Urteil sei nur im Ergebnis richtig, da die Haftung aufgrund einer besonderen Beziehung hätte begründet werden können.