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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 13, S. 687-690 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13995421377972
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13995421377972
Beschreibung
Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gehört zu den Kernmaterien des Nachbarrechts. Gerade bei Wasserschäden bereitet dessen Reichweite große Schwierigkeiten. Der BGH setzt mit seinem Urteil den Kurs der Mehrfachanalogien konsequent fort. Markus Würdinger (JZ 2014, 690) nimmt dies zum Anlass, das Gesamtbild zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch in den WEG-Fällen aufzuarbeiten und dogmatische Schwächen offenzulegen.