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Cover von: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 18, S. 898-900 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14095840292708
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X14095840292708
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Beschreibung
In dem vom BGH entschiedenen Fall war die Klägerin an Depressionen erkrankt, nachdem ihr der beklagte Oberarzt von der vererbbaren Krankheit ihres geschiedenen Ehemanns und Vaters ihrer Kinder berichtet hatte. Entgegen der Vorinstanz lehnt der BGH einen Schadensersatzanspruch ab. Christian Katzenmeier und Tobias Voigt (JZ 2014, 900, in diesem Heft) stimmen im Ergebnis zu und sehen eine über die konkrete Fallkonstellation hinausgehende Bedeutung der Entscheidung.