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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 69 (2014) / Heft 21, S. 1053-1056 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14111363528842
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X14111363528842
Beschreibung
Der BGH bleibt mit der Entscheidung zur Nichtvererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung. Claudia Schubert (JZ 2014, 1056) kritisiert die starke Betonung der Genugtuungsfunktion eines solchen Entschädigungsanspruchs und hält die Entscheidung für einer konsistenten Rechtsentwicklung nicht zuträglich.