Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 5, S. 253-256 (4)
Die Entscheidung des BGH dreht sich um die Voraussetzungen einer medizinischen Zwangsmaßnahme gegenüber einer betreuten Person. Andreas Roth (JZ 2015, 256) beleuchtet die Aufgabenverteilung hinsichtlich des Versuchs, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, und weist auf eine weitere Entscheidung des Senats hin, in der es um die Bestellung eines Betreuers eigens zum Zweck eines solchen Überzeugungsversuchs ging.