Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht
Jahrgang 70 (2015) / Heft 4, S. 206-212 (7)
Der BGH geht für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Darlehens-Bearbeitungsentgelte davon aus, dass die Verjährungsfrist erst Ende des Jahres 2011 zu laufen begann. Die Klageerhebung sei vorher wegen unklarer Rechtslage nicht zumutbar gewesen. Georg Bitter (JZ 2015, 170, in diesem Heft) kritisiert sowohl die den Rückforderungsansprüchen zugrundeliegende Rechtsprechung als auch die nunmehrigen Ausführungen des Senats zur Verjährungsfrage, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit führten.
Jens Andreas Sickor: Das Geständnis
Jens Andreas Sickor: Das Geständnis