Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268815X14265944285350
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Das Urteil des BGH dreht sich um die Frage, in welchem Umfang Rechte des Betroffenen gegen ein Presseorgan bestehen, wenn dieses in zulässiger Weise über einen Verdacht schwerer Verfehlungen (bis hin zu Straftaten) berichtet hatte, sich dieser Verdacht später jedoch als unberechtigt erwies. Anders als der Senat ist Axel Beater (JZ 2015, 422) der Auffassung, dass die Mitteilung über die Ausräumung des Verdachts – aufgrund der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen wie auch im Informationsinteresse der Öffentlichkeit – in der selben Weise zu erfolgen hat wie die ursprüngliche Berichterstattung.