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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 70 (2015) / Heft 9, S. 464-467 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268815X14278842889025
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268815X14278842889025
Beschreibung
Der BGH hat der klagenden Mieterin, die von ihrer Vermieterin nicht vom Verkauf der Wohnung in Kenntnis gesetzt und nicht über ihr Vorkaufsrecht aufgeklärt wurde, einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem erzielten Verkaufspreis zuerkannt. Stephanie Sittmann-Haury (JZ 2015, 468) widerspricht dem Ergebnis und der Begründung des Senats. Jedenfalls hätte die Mieterin ihr Vorkaufsrecht noch ausüben müssen, um einen solchen Nichterfüllungsschaden geltend machen zu können.
Ernst-Joachim Mestmäcker/Heike Schweitzer : Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl.