Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268815X14278842889025
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Der BGH hat der klagenden Mieterin, die von ihrer Vermieterin nicht vom Verkauf der Wohnung in Kenntnis gesetzt und nicht über ihr Vorkaufsrecht aufgeklärt wurde, einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem Verkehrswert der Wohnung und dem erzielten Verkaufspreis zuerkannt. Stephanie Sittmann-Haury (JZ 2015, 468) widerspricht dem Ergebnis und der Begründung des Senats. Jedenfalls hätte die Mieterin ihr Vorkaufsrecht noch ausüben müssen, um einen solchen Nichterfüllungsschaden geltend machen zu können.
Ernst-Joachim Mestmäcker/Heike Schweitzer : Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl.
Ernst-Joachim Mestmäcker/Heike Schweitzer : Europäisches Wettbewerbsrecht, 3. Aufl.