Bürgerliches Recht
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Die Entscheidung des VIII. Zivilsenats betrifft die Anforderungen an die Begründung des Eigennutzungswunschs bei der Kündigung seitens des Wohnungsvermieters gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Christian Rolfs (JZ 2016, 213) stimmt der insoweit fortgesetzten Linie der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich zu, kritisiert aber die Begründung für den konkret zu beurteilenden Fall an einer zentralen Stelle.
