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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 11, S. 577-580 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14622624958341
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14622624958341
Beschreibung
Dem Urteil des XI. Zivilsenats des BGH zufolge sind in Verbraucher-Darlehensverträgen mit grundpfandrechtlicher Sicherung enthaltene Klauseln unwirksam, nach denen künftige Sondertilgungsrechte bei Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung nicht zu berücksichtigen sind. Claire Feldhusen (JZ 2016, 580) stimmt im Ergebnis zu, kritisiert aber in dogmatischer Hinsicht wesentliche Teile der Begründung und plädiert für eine Berücksichtigung auch vergangener Sondertilgungsrechte.