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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 14, S. 750-752 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14670383793565
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14670383793565
Beschreibung
Das Urteil des BGH betrifft die Voraussetzungen, unter denen die Stellung eines Güteantrags gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung hemmt, sowie insbesondere die Frage, wann dies aufgrund einer rechtsmissbräuchlichen Antragstellung ausnahmsweise nicht der Fall sein soll. Martin Fries (JZ 2016, 723, in diesem Heft) kritisiert die durch diese und andere jüngere Entscheidungen entstehende Rechtsunsicherheit und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.