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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 20, S. 1008-1012 (5)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14752373179954
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14752373179954
Beschreibung
Der BGH erörtert in seiner Entscheidung mehrere für den Immobilienkauf bedeutsame dogmatische Probleme, namentlich das Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss, die Bedeutung der Formvorschrift des § 311b BGB für die Auslegung des Vertrags sowie das Verhältnis von Gewährleistungsrecht und Verschulden bei Vertragsschluss. Florian Faust (JZ 2016, 1012) stimmt dem Urteil im Ergebnis zu, hält die Begründung jedoch für teilweise verfehlt.