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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 71 (2016) / Heft 22, S. 1119-1122 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14776684336228
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Entscheidung des BGH zur Sittenwidrigkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers im Vorfeld einer Insolvenz betont den Ausnahmecharakter dieser Fallgruppe, die stets eine objektiv feststehende »Insolvenzreife« des Schuldners im Zeitpunkt der Sicherungsvereinbarung voraussetze. Rolf Stürner (JZ 2016, 1123) stimmt der Entscheidung grundsätzlich zu, äußert sich aber kritisch zur Unschärfe des Begriffs der Insolvenzreife und legt besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit, den Ausnahmecharakter dieser billigkeitsrechtlichen Fallgruppe strikt zu beachten.