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Cover von: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 3, S. 156-158 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14846487015422
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14846487015422
Beschreibung
Die Abgrenzung von Befunderhebungsfehler und unterlassener bzw. fehlerhafter therapeutischer Aufklärung hat Auswirkungen auf die in Arzthaftungsfällen oft entscheidende Frage der Beweislast für die Kausalität. Gerald Mäsch (JZ 2017, 158) kritisiert vor dem Hintergrund der inzwischen in § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB normierten Regel die in mehrfacher Hinsicht unzureichende Begründung des BGH in der nachfolgenden Entscheidung ebenso wie den Umgang mit Kausalitätszweifeln im deutschen Arzthaftungsrecht insgesamt.