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Cover von: Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 10, S. 519-522 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14937210352676
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X14937210352676
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Beschreibung
Dem BGH zufolge müssen die subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs gemäß § 826 BGB in der Person des handelnden verfassungsmäßig berufenen Vertreters einer AG i. S. des § 31 BGB vorliegen. Gerhard Wagner (JZ 2017, 519) kritisiert die Ablehnung der Möglichkeit einer Wissenszurechnung durch den Senat, der Aspekte des Vorsatzes in das Merkmal der Sittenwidrigkeit verlege und dieses in einer – im Rahmen der Haftung juristischer Personen – unangebracht moralisierenden Weise anwende.