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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 10, S. 526-529 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14937210352685
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Eintragung eines als gestohlen gemeldeten Kraftfahrzeugs im Schengener Informationssystem zum Zweck der Sicherstellung und Identitätsfeststellung hat der BGH als Rechtsmangel i. S. des § 435 BGB qualifiziert, der den Käufer im entschiedenen Fall zum Rücktritt berechtige. Michael Heese (JZ 2017, 529) stimmt den Erwägungen des Senats im Wesentlichen zu und erörtert verwandte Fallkonstellationen sowie die Frage des Übergangs vom Nacherfüllungsverlangen zum Rücktritt.