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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 12, S. 634-637 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14961452610566
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Einmal mehr setzt sich der BGH mit Fragen des Vertragsschlusses über die Internet-Auktionsplattform »Ebay« auseinander. Der Verkäufer hatte, um Provision zu sparen, eine »Sofort-Kaufen«-Option zu einem Bruchteil des eigentlich ausdrücklich verlangten Preises installiert, der Käufer verlangte nach Betätigung des Buttons Lieferung des Artikels gegen Zahlung des niedrigen »Sofort-Kaufen«-Preises. Tim W. Dornis (JZ 2017, 637) hält die Entscheidung im Ergebnis für richtig, stellt aber – anders als der Senat – die Frage nach der möglichen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB in den Mittelpunkt, wenn eine Verkürzung oder Vereitelung des Provisionsanspruchs des Plattformbetreibers bezweckt wird.