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Bürgerliches Recht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 17, S. 846-848 (3)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15027879054404
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X15027879054404
Beschreibung
Der BGH hat einem Revisionsanwalt, der nach Erstellung eines ausführlichen Gutachtens die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wegen nach »objektiver Rechtslage« fehlender Erfolgsaussichten nicht begründet und das Mandat niedergelegt hat, den vollen Vergütungsanspruch zugesprochen. Christian Deckenbrock (JZ 2017, 848) erläutert die Regelungssystematik des § 628 BGB und widerspricht dem Senat im Ergebnis und in der Begründung.