Bürgerliches Recht
Veröffentlicht auf Englisch.
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/002268817X15106577450294
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Nach Auffassung des VI. Zivilsenats des BGH kann der Auskunftsanspruch gemäß § 242 BGB nicht vor dem Hauptanspruch, dem er zu dienen bestimmt ist, verjähren. Bernhard Ulrici (JZ 2017, 1177) widerspricht der Entscheidung im Ergebnis und in der Begründung und sieht einen Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung der anderen Zivilsenate zur selbständigen Verjährung von Hilfsansprüchen.