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Bürgerliches Recht. Gesellschaftsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 12, S. 633-636 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812800933828
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812800933828
Beschreibung
Der BGH verneint die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines GmbH-Anteils gemäß § 161 Abs. 3 BGB i. V. mit § 16 Abs. 3 GmbHG, wenn zuvor über den Anteil unter einer aufschiebenden Bedingung verfügt wurde. Titus Walek (JZ 2012, 608, in diesem Heft) stimmt der Entscheidung zwar im Ergebnis zu, hält jedoch die Begründung für verfehlt.